Der Hinweisgeber, der ein IT-System zur Meldung eines Verstoßes nutzt, kann ein Angestellter oder ein Mitarbeiter der Einrichtung oder des Unternehmens sein.
Die Möglichkeit, Meldungen zu übermitteln, wird auch auf Angestellte oder Mitarbeiter eines Lieferanten ausgedehnt, die Zeuge eines Verstoßes geworden sind.
Alle aufgeführten Kategorien von Hinweisgebern sind gesetzlich geschützt und haben das Recht auf ein sicheres IT-System wie Legality Whistleblowing, das in der Lage ist, technische Garantien für die Vertraulichkeit des Hinweisgebers in allen Phasen des Meldungsmanagements zu bieten.