Die EU-Richtlinie legt die Regeln für das Hinweisgebermanagement klar fest und verweist auf die Verpflichtung, ein sicheres und konformes Softwaresystem zu verwenden.
Die Verwendung von E-Mail oder zertifizierter elektronischer E-Mail wird abgelehnt und kann nicht als IT-Kanal angesehen werden, der die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet, da sie keinen geschützten und sicheren Arbeitsablauf gewährleistet und von Dritten, die an der E-Mail-Verwaltung beteiligt sind, abgefangen werden kann.
Ein Tool wie eine E-Mail ist nicht gesetzeskonform, sondern lediglich eine Abkürzung, die Schwachstellen und Verwaltungsschwierigkeiten mit sich bringt, was zu einer Lösung führt, die sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Unternehmen nicht ernsthaft in Betracht ziehen sollten.
Nur ein Software-Managementsystem kann einen korrekten Kommunikationsfluss garantieren: Legality Whistleblowing gewährleistet die globale Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie eine optimierte Verwaltung der Fälle mit automatischer Zuweisung an die Verantwortlichen je nach Art der Meldung und hochqualifizierter technischer Unterstützung.
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